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Allgemeine Geschäftsbedingungen der skippercamping GmbH

 

§ 1 Anmeldung und Buchungsbestätigung, Mietvertrag

Buchungsanfrage/Reservierung: Diese kann mündlich oder schriftlich (Telefon, Brief, Fax, e-mail, online) jeweils mit vollständigen Absenderdaten und gewünschten Buchungsdaten erfolgen.

Buchungsbestätigung: Eine Bestätigung erhalten Sie zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von zwei Wochen, sofern freie Plätze entsprechend Ihrer gewünschten Buchungsdaten zur Verfügung stehen. Ansonsten erhalten Sie eine abschlägige Antwort. Mit der positiven Buchungsbestätigung kommt der Mietvertrag zu Stande.

1. Zahlung

Wir bitten Sie eine Anzahlung in Höhe von 100,00 € innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unser angegebenes Konto zu überweisen. Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgemäß, erlischt die Reservierung. Der WaterCamper-Stellplatz wird dann anderen interessierten Campern zur Verfügung gestellt.Nach dem fristgemäßen Zahlungseingang ist für Sie ein WaterCamper für die gewünschte Reisezeit reserviert.

2. Zahlung

Mit Zahlung des Restbetrages (gesamter Reisepreis abzüglich der Anzahlung), welcher spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf unser Konto eingegangen sein muss. Erfolgt die Zahlung des Restbetrages nicht fristgerecht, behält sich skippercamping GmbH vor, den Mietvertrag ohne Rückzahlung zu stornieren.

§ 2 Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unseren Prospekt- beschreibungen und der Beschreibung von Leistungen auf unserer Homepage www.skippercamping.de unter Beachtung des Inhaltes des Mietvertrages. Leistungsänderungen bedürfen der schriftlichen Form.

§ 3 Versicherung

Unsere WaterCamper sind, inklusive Ausrüstung, gegen Schäden, die durch Feuer, Diebstahl und sonstige Sachgefahren entstehen (Vollkaskoversicherung) versichert. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung in Höhe von 750 Euro im Schadensfall. Die Fahrzeuge sind zusätzlich gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Der Eigenanteil des Mieters für einen etwaigen Kasko- oder auch Haftpflichtschaden geht pro Schadensfall bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Der Abschluss der vorgenannten Versicherungen führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für Schäden, die von der Versicherung nicht ersetzt werden. Die Versicherung der skippercamping GmbH deckt nicht Schäden am Fahrzeug sowie an den persönlichen Gegenständen des Mieters.

Skippercamping GmbH akzeptiert unter keinen Umständen die Verantwortung im Fall des Verlustes oder Schadens der persönlichen Gegenstände des Mieters auf dem WaterCamper oder dem Gelände der Mietstation, außer wenn dieser Fall aufgrund der Nachlässigkeit der skippercamping GmbH oder seines Personals herbeigeführt wurde.

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen skippercamping GmbH ist ausgeschlossen, wenn bei Buchung nachweislich falsche Angaben bezüglich der Kenntnisse, Fähigkeiten und Führerscheine zum ordnungsgemäßen Führen des WaterCampers gemacht wurden.

§ 4 Übergabe und Kaution

Der WaterCamper inklusive aller erforderlichen Papiere wird dem Mieter übergeben

a) gegen Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls;

b) soweit vorgeschrieben nach Nachweis des Bootsführerscheins oder sonstiger erforderlicher Berechtigungszeugnisse;

c) gegen Übergabe der Kaution. Die Kaution in Höhe von 250 Euro ist bei skippercamping GmbH vor Ort zu hinterlegen. Dieser Betrag wird am Ende der Mietzeit zurückerstattet. Skippercamping GmbH kann einen Teil des Betrages oder den Gesamtbetrag einbehalten, wenn Schäden am WaterCamper verursacht wurden, die Ausstattung verloren, gestohlen oder beschädigt ist oder einem Dritten Schaden zugefügt wurde, so dass die Haftung der skippercamping GmbH als Halter in Anspruch genommen wird.

Beschwerden oder Ansprüche wegen Mängeln am WaterCamper oder der Ausrüstung sind ausgeschlossen, soweit diese nicht bei Übernahme schriftlich vermerkt werden. Der Mieter hat die Pflicht, jeden verloren-, kaputtgegangenen, gestohlenen oder beschädigten Ausrüstungsgegenstand zu melden. Er kann anschließend dafür von skippercamping GmbH zur Verantwortung gezogen werden. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls beginnt die Haftung des Mieters für Schäden am Mietobjekt.

§ 5 Gebrauch des WaterCampers, Schäden

Der WaterCamper muss mit mindestens 2 Personen besetzt sein.

Der Mieter ist an die Revierbegrenzungen für Bootsführer mit Charterschein gebunden. Fahrten mit dem WaterCamper über dieses Revier hinaus sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch skippercamping GmbH erlaubt.

Der Mieter hat die Pflichten wie Reinigungs- und Kontrollarbeiten entsprechend den Vorgaben im Bordbuch zu beachten. Der Mieter haftet für Schäden, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt. Diese Haftung ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt. Das Verlassen des Fahrwassers erfolgt auf eigene Gefahr. Havarien außerhalb des Fahrwassers sind nicht versichert. Für entstehende Folgekosten haftet der Mieter. Diese Haftung ist in ihrer Höhe unabhängig von der hinterlegten Kaution.

Der Mieter hat sich mit dem Gebrauch des WaterCampers und der Ausrüstung vertraut zu machen. Der Mieter verpflichtet sich, die bei der Einweisung und im Bordbuch gemachten Angaben einzuhalten. Im Falle einer Havarie, eines Unfalls oder sonstigen Schadens des WaterCampers und der mitfahrenden Personen hat der Mieter unverzüglich die Behörden des nächsten Hafens (z.B. Wasserschutzpolizei) und den Vermieter telefonisch zu benachrichtigen. Es ist ein Unfallbericht zu verfassen, der alle sachdienlichen Einzelheiten einschließlich Namen und Adressen aller Personen und Fahrzeuge, die in den Unfall, gleich welcher Art, verwickelt sind, die ihn oder den WaterCamper betreffen, enthalten muss. Der Mieter darf nie bei einem Unfall einer dritten Partei gegenüber seine Schuld zugeben und auch keinerlei Reparaturen irgendeiner Firma übertragen ohne Einverständnis der skippercamping GmbH.

Kann der Mieter infolge einer Havarie während der Mietzeit keinen Gebrauch vom WaterCamper machen, so hat er keinen Anspruch auf Minderung des Mietentgeldes, wenn er die Havarie selbst zu vertreten hat. Ist der Mieter für die Havarie verantwortlich, dann hat er überdies für den Zeitabschnitt, in dem der WaterCamper festliegt und der die Mietzeit überschreitet, dem Vermieter Ersatz zu leisten wie im Falle verspäteter Rückgabe.

§ 6 Rückgabe des WaterCampers

Der Mieter ist verpflichtet, skippercamping GmbH den WaterCamper am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort gereinigt zurück zu geben. Dieses mit der Ausstattung und in dem Zustand, wie er bei der Übergabe festgestellt wurde. Der Mieter ist verantwortlich für die rechtzeitige Rückgabe des WaterCampers. Er hat seine Fahrtroute so einzurichten, dass selbst bei unvorhergesehenen Verzögerungen wie schlechten Wind- und Wetterverhältnissen ein rechtzeitiges Eintreffen gewährleistet ist. Verlässt der Mieter den WaterCamper an einem anderen Ort als der vereinbarten Stelle zur Rückgabe, so hat er alle Aufwendungen der Überführung zum vereinbarten Ort zu tragen. Weitere Schäden, die durch die verspätete Rückgabe beim Vermieter eintreten wie Ausfall der Nachfolgemiete, hat der Mieter ebenso zu ersetzen wie Kosten, die dem nachfolgenden Mieter entstehen wie Fahrtkosten, Hotelkosten, Telefongebühren etc.

§ 7 Rücktritt durch den Mieter

a) Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei skippercamping GmbH. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann skippercamping GmbH Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten verlangen:

- bis 90 Tage vor Vertragsbeginn 40 % des Mietpreises;

- 89. - 50. Tag vor Vertragsbeginn 60 % des Mietpreises;

- 49. - 30. Tag vor Vertragsbeginn 80 % des Mietpreises;

- 29. Tag vor Vertragsbeginn bis Vertragsbeginn bzw. bei Nichterscheinen

100 % des Mietpreises.

b) Macht skippercamping GmbH eine pauschalierte Entschädigung gem. 7. a) geltend, ist der Mieter gleichwohl berechtigt, skippercamping GmbH die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann dieser weitergehende Schaden von skippercamping GmbH geltend gemacht werden.

§ 8 Rücktritt und Kündigung durch skippercamping GmbH

Skippercamping GmbH kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter

a) seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach kommt;

b) falsche Angaben über Maße, Gewicht und zusätzliche Aufbauten seines Wohnwagens macht. In diesem Fall hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Miete.

§ 9 Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer „höherer Gewalt“ erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann skippercamping GmbH für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Sperrung von Fahrgewässern während Reparaturarbeiten, Hochwasser, Trockenheit oder ähnlichen Gründen außerhalb der Kontrolle der skippercamping GmbH gelten nicht als höhere Gewalt.

§ 10 Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Mieters beim

        Auftreten von Leistungsstörungen

a) Skippercamping GmbH steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein, u.a. für die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen und Prospekten sowie unter der Adresse www.skippercamping.de angegebenen Leistungen. Dieses sofern nicht durch skippercamping GmbH vor Vertragsabschluss eine Änderung von Katalog- / Prospektangaben erklärt hat. Skippercamping GmbH haftet nicht für Angaben in Orts- und anderen Prospekten.

b) Sind die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Mieter Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Die Abhilfe besteht in einer Beseitigung des Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

c) Unterlässt es der Mieter bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber skippercamping GmbH anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine vertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber skippercamping GmbH direkt erfolgen.

d) Beruht der Mangel auf einem Umstand, den skippercamping GmbH zu vertreten hat, so kann der Mieter auch Schadensersatz verlangen.

§ 11 Haftungsbeschränkung

a) Skippercamping GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit der skippercamping GmbH, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die skippercamping GmbH nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die vertragliche und deliktische Haftung von skippercamping GmbH ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters, der nicht Schaden für Leben, Körper oder Gesundheit ist.

2. Die skippercamping GmbH übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe im Mietgegenstand zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Vermieterin, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

3. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung einer Anweisung des Personals der skippercamping GmbH ergeben, wird ausgeschlossen.

§ 12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen

Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit oder wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Mieter innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietzeit gegenüber

skippercamping GmbH, Gartower Straße 7, 29451 Dannenberg/Elbe

geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Mieter die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

b) Ansprüche des Mieters wegen mangelhafter Leistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Mietzeit.


Allgemeines/Gerichtsstand

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand für Klagen gegen skippercamping GmbH ist Schwerin.

Stand der AGB 10.10.2012

 
     
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